Für Immobilieneigentümer

Die Grundsteuerreform

Erklärvideo

In einem knapp 3-minütigen Clip des Finanzministerium wird die Grundsteuerreform kurz und simpel erklärt

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Zeitplan

Immobilienbesitzer stehen jetzt vor der Frage "Was muss ich wann tun?". Wir geben Ihnen einen Zeitplan an die Hand

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Damit Ihr Grundstückswert korrekt berechnet wird, stehen wir Ihnen als Steuerkanzlei mit unserem Fachwissen zur Seite!

Erklärvideo

Grundsteuerreform - Kurz und knapp erklärt

Die bisherige Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuer wurde im April 2018 als verfassungswidrig erklärt, da die Einheitswerte auf Schätzungen aus den Jahren 1965 zurückgingen und seither nicht mehr angepasst wurden. Durch die Reform sollen die Grundstückswerte neu eingeschätzt und die Grundsteuer somit gerechter gemacht werden.

In einem knapp 3-minütigen Erklärfilm fasst das Finanzministerium all das noch einmal zusammen – was die Grundsteuer ist, was durch die Reform passiert und warum es diese überhaupt gibt.

Um die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte richtig und fristgerecht einzureichen unterstützen wir Sie gern!

Sichern Sie sich Unterstützung!

Als Immobilien- und Grundstückseigentümer müssen Sie diverse Vorbereitungen für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte treffen, die den neuen Wert Ihres Eigentumes festlegt.

Wir unterstützen Sie dabei und sorgen dafür, dass alles rechtens, fristgerecht und zu Ihrem Vorteil eingereicht wird!

Zeitplan für Sie als Immobilienbesitzer

Zu Beginn ist erst einmal wichtig, dass Sie all benötigten Informationen und Unterlagen zusammensuchen, wie z.B.

  • Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens,
  • Eigentumsverhältnisse,
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung),
  • Fläche des Grundstücks,
  • bisherige Einheitswertbescheide

ab 01. Juli 2022

Ab jetzt kann die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden. Diese muss elektronisch übermittelt werden.

31. Oktober 2022

Dies ist der Stichtag, also der letzte Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte.

01. Januar 2025

Ab dem Jahr 2025 zahlen Sie dann schlussendlich die neu errechnete Grundsteuer.

So berechnet sich die neue Grundsteuer

Um die Grundsteuer so gerecht wie möglich zu gestalten, ergibt sich ihr Wert aus dem Produkt von 3 Multiplikatoren:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

1 | Grundstückswert

Der Grundstückswert ist ab sofort abhängig von diversen Faktoren, wie z.B. die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, das Alter des Gebäudes oder die Nutzungsart.

2 | Steuermesszahl

Der bisherige Wert der Steuermesszahl wird gesenkt, um das Endergebnis an die steigenden Grundstückspreise anzupassen. Der Grundstückswert wird also mit der neuen Steuermesszahl multipliziert

3 | Hebesatz

Schlussendlich kommt noch der Multiplikator “Hebesatz” hinzu.

Hiervon gibt es 3 Arten:
– für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
– für bebaute und unbebaute Grundstücke
– für unbebaute „baureife“ Grundstücke

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